Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuergesetz in Teilen
Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuergesetz in Teilen
Seit dem 17.12.2014 besteht nun Gewissheit. Die erbschaftsteuerlichen Ausnahmen für das Betriebsvermögen genügen laut Karlsruhe nicht der Verfassung. Gleichzeitig bekräftigt das Gericht jedoch, dass Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen gesetzeskonform sind. Der Gesetzgeber wurde zum Nachbessern aufgefordert und muss jetzt bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung treffen. Bis dahin sind die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. Problematisch ist, dass diese Neuregelungen jedoch auf den 17.12.2014 zurückwirken können.
Sprechen Sie uns bitte daher an, wenn Sie kurzfristig Betriebsvermögen übertragen möchten. Unser Team wird sie nach Kräften unterstützen, damit Sie noch in den Genuss der günstigen Regelungen kommen.
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