TESTAMENTVOLLSTRECKUNG
Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft, minderjährigen, fehlenden oder enterbten Nachkommen oder komplizierten Vermögensverhältnissen können viele Fragen auftauchen und Konflikte entstehen. Denn viele wichtige Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden und bedürfen geschäftlicher sowie steuerlicher und rechtlicher Fachkenntnisse.
Unsere als Testamentsvollstrecker tätigen Partner begleiten seit vielen Jahren Unternehmer und vermögende Privatpersonen und beraten sie bei ihrem wirtschaftlichen Handeln. In der Regel haben sie sie auch bei der Nachfolgeregelung bzw. Verfassung des Testaments beraten. Fachlich sind wir somit im Erb- und Gesellschaftsrecht sowie dem Erbschaft- und Ertragssteuerrecht versiert.
Durch unsere vielfältigen geschäftlichen Erfahrungen auch in prekären fachlichen Situationen und schwierigen Gesprächsrunden erfüllen wir die für einen Testamentsvollstrecker wichtigen Voraussetzungen wie Durchsetzungs- und Mediationsfähigkeit, Neutralität und Respekt.
Beispiele unserer Beratungsexpertise
- Unterstützung des Erblassers beim Verlesen des Testaments
- Beschreibung der Aufgaben des Testamentvollstreckers
- Erfüllung aller Interessen und Ansprüche der Erben und aller im Testament Bedachten – Prävention von Streitigkeiten
- Mediation
- Reduzierung der Belastung des Nachlasses mit Erbschaft- und ggf. Einkommenssteuer
Ansprechpartner
Bei themenspezifischen Fragen können Sie gerne unsere Spezialisten kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Stephan Brune
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, zert. Testamentsvollstrecker (AGT)
Email: brune@btspartner.de