Kabinettsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet
Kabinettsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet
Am 08.07.2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet. Dieser Entwurf offenbart zusammengefasst deutliche Verschärfungen und Mehrbelastungen im Erb- oder Schenkungsfall. Insbesondere wurden die aktuell noch geltenden Verschonungsregelungen für begünstigungsfähiges Unternehmensvermögen dadurch eingeschränkt, dass diese nur noch bis zu einer Schwelle von EUR 26 Mio. möglich sind. Bis zu einem Wert von EUR 116 Mio. kann der Erwerber einen abgeschmolzenen Verschonungsabschlag beantragen. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen ein (teilweiser) Steuererlass beantragt werden. Dieser Steuererlass-Antrag ist nicht an einen Höchstbetrag des übertragenen begünstigten Unternehmensvermögens gekoppelt. Für den Erlassantrag muss der Erwerber jedoch seine persönlichen Vermögensverhältnisse offenlegen. Verbunden sind mit den Vergünstigungen umfassende Antrags- und Anzeigepflichten. Hinzu kommt, dass auch die Lohnsummenregelung verschärft wird. Diese greift zukünftig bereits ab 3 Mitarbeitern. Allerdings wird die einzuhaltende Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme bei 3 bis 10 Beschäftigten auf 250 % und bei 10 bis 15 Beschäftigten auf 300 % herabgesetzt.
Auch wenn im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch vielfache Änderungen möglich sind, schließt sich das Zeitfenster für eine Ausnutzung der bestehenden günstigeren Gesetzeslage unweigerlich. Für anstehende Unternehmensübertragungen besteht dementsprechend in den meisten Fällen dringender Handlungsbedarf. Gerne stehen wir Ihnen für eine nähere Erörterung der anstehenden Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Ihr Unternehmen und Vermögen zur Verfügung.