Gesetzgeber sagt der Manipulation von Kassensystemen den Kampf an
Gesetzgeber sagt der Manipulation von Kassensystemen den Kampf an
Am 18.03.2016 hat der Gesetzgeber den Referentenentwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vorgelegt. Hintergrund sind in den letzten Jahren bekannt gewordene Fälle manipulativer Eingriffe in Kassensysteme, die auch bereits Gegenstand von sowohl steuerrechtlicher als auch strafrechtlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung waren. Die Notwendigkeit eines Gesetzes wird damit begründet, dass durch die technische Entwicklung und den gezielten Einsatz von Manipulationssoftware es für die Finanzverwaltung immer schwieriger wird, technische Manipulationen von Kassendaten festzustellen.
Aufgrund dessen soll der Steuerpflichtige nach § 146 a Abs. 1 Satz 4 AO zukünftig verpflichtet sein, digitale Grundaufzeichnungen nach vordefinierten technischen Vorgaben aufzuzeichnen und auf einem Speichermedium unveränderbar zu sichern. Basis und Rahmen für dieses neue Gesetz sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnung und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14.11.2014.
Aus dem Referentenentwurf ergeben sich noch mannigfaltige Fragen und Diskussionspunkte, sodass davon auszugehen ist, dass dieser Entwurf noch überarbeitet wird. Fest steht jedoch, dass gesetzliche Regelungen kommen werden, sodass Sie sich als Nutzer von elektronischen Kassensystemen mit dieser Thematik möglichst frühzeitig beschäftigen müssen.
Gerne stehen wir Ihnen hierzu beratend zur Seite.